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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Besuch von Veranstaltungen (Trekking, Horsemanship, Weinseminare etc.) bei Trek&Wine Stefan Schwendimann. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.

 

§ 2 Anmeldung

  1. Trek&Wine Stefan Schwendimann behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote von Trek&Wine (Webshop, Preislisten etc.) sind freibleibend.

  2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt, Anmeldungen werden auch per E-Mail oder Telefon entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch Trek&Wine zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Kunde unverzüglich davon verständigt.

 

§ 3 Vertragssprache

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

 

§ 4 Stornierungen/Umbuchungen

  1. Stornierungen können nur schriftlich (E-Mail) entgegengenommen werden.

  2. Eine Stornierung ist bis 2 Wochen vor dem Termin bei Rückerstattung des Preises minus 5% Bearbeitungsgebühr möglich. Bei Abmeldungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet werden. Ab Veranstaltungsbeginn wird bei Nichtbesuch der komplette Teilnahmebeitrag fällig.

  3. Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.

  4. Umbuchungen: Muss einmal ein Termin umgebucht werden, bitten wir dies bis 2 Wochen vor dem Termin zu tun.

 

§ 5 Preise

  1. Grundsätzlich gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der sich aus den aktuellen Preislisten, dem Webshop und ähnlichen Publikationen von Trek&Wine ergibt.

  2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise. Trek&Wine ist umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Der Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn mittels der Anmeldebestätigung beiliegenden Zahlungsart (Kreditkarte, Sofortüberweisung etc.) abzugs- und spesenfrei zu entrichten.

  2. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

  3. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.

 

§ 7 Programmänderungen/Absagen

  1.  Die Kurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.

  2. Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich Trek&Wine organisatorisch bedingte Programmänderungen wie Änderung von Terminen oder Beginnzeiten sowie Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

  3. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Trek&Wine sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.

  4. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen.

 

§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzl. Bestimmungen.

 

§ 9 Gutscheine

Gerne stellen wir auch Gutscheine für unsere Angebote aus, bitte schreibt uns dafür eine E-Mail mit der gewünschten Aktivität. Bezahlung erfolgt per Banküberweisung und dann senden wir einen ausdruckbaren Gutschein per E-Mail zu. Für das Einlösen der Gutscheine bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail mit dem Wunschtermin.

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§ 10 Haftungsausschluss

  1. Die Teilnahme am Trekking (Führen der Pferde, Wandern im Gelände, …)  und an Horsemanship-Kursen sowie die Nutzung der Crosstrail-Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter weist darauf hin, dass er für Unfälle, die in diesem Zusammenhang entstehen eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Trekkingverantwortlichen beruht. Schäden, die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgangs entstehen, bezahlt der Verursacher.

  2. Unsere Pferde sind Packpferde und das Tragen von Proviant, Getränken und Rucksäcken gewohnt. Es ist nicht angedacht, die Pferde zu reiten.

  3. Trekking ist Sport und benötigt eine passende Ausrüstung und eine gewisse Kondition. Pferde sind Fluchttiere, welche oft unerwartet auf etwas (z.B. ein wegfliegender Vogel oder eine unbedachte Bewegung eines Zuschauers, plötzlicher Lärm, usw.) reagieren. Auch ich als Trekkingführer kann manchmal nicht verhindern, dass das Pferd einen Satz macht oder plötzlich schneller läuft als es eigentlich soll. Sollte eine solche Situation eintreten, heißt das nicht gleich, dass es zu einer Verletzung kommen muss, aber es kann zu einer Verletzung kommen. Personen die den Trekking- oder Reitsport ausüben Reiten auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder!

  4. Ausrüstung: Am wichtigsten sind stabile, feste Schuhe. Am besten eignen sich Wanderschuhe oder Trekkingschuhe; Sportschuhe tun es zur Not auch. Ein Pferd könnte euch unabsichtlich auf den Fuß steigen und da wollt ihr möglichst wenig spüren. Teilnehmer mit Sandalen oder Segelschuhe dürfen die Pferde nicht führen! Bringt wetterfeste Kleidung, die nicht heikel ist. Am besten in mehreren Schichten, die ihr auch ausziehen und in die Packtaschen geben könnt.

  5. Kinder: Jedes Kind unter 16 Jahren muss von einem Erwachsenen begleitet werden, welcher für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für sich und das Kind verantwortlich ist. Der Erwachsene führt das Pferd gemeinsam mit dem Kind am Zügel. Mindestalter der Kinder sollte 6 Jahre sein.

  6. Hunde: Wir haben prinzipiell nichts gegen das Mitführen von Hunden, wenn diese immer an der Leine mit mehreren Metern Abstand zu den Pferden geführt werden und nicht ständig kläffen.

  7. Jeder Reiter, zB beim Cross-Trail, hat einen Reithelm zu tragen. Der Reiter muss entsprechende Reitkleidung tragen, Richtlinie laut ÖTO. Der Helm muss den Bestimmungen der ÖTO entsprechen und so auf dem Kopf sitzen, dass dieser nicht rutschen kann. Das Tragen der Sicherheitsweste wird empfohlen, beim Springen ist sie Pflicht.

  8. Wetter: Unsere Trekkings finden prinzipiell auch bei nicht so tollem Wetter statt. Ein wenig Nieselregen macht es noch viel romantischer, wenn es windig ist, suchen wir uns den Weg eher in Tallagen. Lautet die Wettervorhersage auf Dauerregen, werden wir gemeinsam einen neuen Termin finden, oder ihr kommt zu einer Weinverkostung vorbei, um noch etwas vom Tag zu haben.

  9. Das Betreten des Trek&Wine-Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

  10. Eine Reitlehrerversicherung ist vorhanden. Eine Haftung wird nur im Rahmen dieser Versicherung übernommen. Auf Wunsch werden die Bedingungen ausgefolgt bzw. informiert. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen. Werden Dritte in irgendeiner Weise geschädigt, tritt die eigene Haftpflichtversicherung in Kraft. Eltern haften für Ihre Kinder.

  11. Fotos und Videoaufzeichnungen von Teilnehmern für Veröffentlichungen (z.B. Homepage, Social Media) dürfen grundsätzlich nicht gemacht werden oder dürfen nach Zustimmung aller Teilnehmer nur anonym verwendet werden.

 

§ 11 Schadenersatz

  1. Trek&Wine haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.

  2. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

  3. Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen oder auf der Website kann eine Haftung von Trek&Wine keinesfalls übernommen werden.

 

  § 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.

  2. Für Streitigkeiten ist das am Sitz von Trek&Wine sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz von Trek&Wine. Die AGB sind gültig ab 1. Dezember 2021.

 

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​©2021 Stefan Schwendimann, Trek&Wine, Im Holitsch, 2191 Schrick

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